Das können wir für Sie erledigen:
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei der innerbetrieblichen Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe
- Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten
- Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze
Gefaehrdungsbeurteilung .... für Sie ein Buch mit sieben Siegeln?
Schon seit 1996 besteht für den Unternehmer und seinen Führungskräften die Verpflichtung aus vielen Gesetzen, vor allem aus dem Arbeitsschutzgesetz, alle Gefährdungen, die an den Arbeitsplätzen der Mitarbeiter entstehen können, zu ermitteln, zu beurteilen und auch zu beseitigen. Verschiedene Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz konkretisieren diese Forderungen durch eigene Paragraphen zur Gefährdungsbeurteilung. Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Die Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation ist somit die Grundlage für wirksamen Arbeitsschutz und dient Ihnen erfolgreich zu sein, da Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wichtige Voraussetzungen für die Qualität Ihrer Arbeit sind.
Ein nicht störungsfreier Betriebsablauf, hervorgerufen durch Fehlzeiten der Mitarbeiter, berufsbedingte Erkrankungen, Unfälle, Ausfälle von Geräten und Maschinen durch Fehlbedienung oder Mangelwartung wird letztlich Ihre Produktivität und somit Ihren Gewinn und Erfolg schmälern.
Lassen Sie sich bei der Gefährdungsbeurteilung oder der Gefährdungsanalyse daher durch uns unterstützen.
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